Urteil LG Halle v. 31.03.2023 – 5 O 414/21
Der Fall im kurzen: Der Eigentümer eines Gebäudes kann den zu versichernden Zeitwert des Gebäudes nicht bestimmen. Der Vermittler versucht es, übernimmt jedoch den Kundenwunsch, der zu geringe Versicherungssummen aufweist. Aufklärungen über Unterversicherung und Zeitwert in der Versicherung werden hinsichtlich der Konsequenzen für den Eigentümer nicht korrekt durchgeführt.
Der Vermittler haftet, der Gebäudeeigentümer muss sich diese Haftung allerdings vor Gericht erstreiten. Viel Ärger, hohes Prozessrisiko und 5 Jahre vergangene Zeit….
Mit einem Gutachten von mir wäre dieser Fehler nicht passiert!
Urteil zur Unterversicherung in der Gebäudeversicherung – experten Report